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- Geschrieben von: Peter Reckmann
Flaggen, so sagt das Lexikon, sind Massenprodukte aus Tuch, die, wenn sie verschlissen sind, entsorgt werden. Eine Fahne ist aber immer ein Unikat.(1) Verständlich, weil ich ja nie das Gleiche zur gleichen Zeit in gleicher Reihenfolge trinke.
Sind Flaggen, Wimpel und Stander demnach nur Winkelemente?
Es steckt viel mehr dahinter und man kann sich ganz unbewusst strafbar machen. „Ja klar", denkt jeder, um im Bild zu bleiben, „wenn ich mit einer Fahne Auto fahre, wartet natürlich der Kadi auf mich." Aber der wartet unter Umständen auch, wenn ich mit einer Flagge fahre, einer „falschen" nämlich. Da erinnere ich mich an einen Vorgang, der sich vor einiger Zeit auf dem Wannsee abspielte. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte damals „ohne konkrete Verdachtsmomente" einen Sportbootfahrer. Der war genervt. Und so gab ein Wort das andere, bis die Beamten feststellten, dass der „verantwortliche Schiffsführer" gegen das Flaggenrecht verstoßen habe.
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- Geschrieben von: Peter Reckmann
Auf Betreiben des Wasserwirtschaftsverbandes haben zwei Bundestagsabgeordnete von der CDU und der FDP erfolgreich eine Initiative zur „Förderung des Wassertourismus" eingebracht. Sie haben erreicht, dass die Führer-scheinpflicht für Sportboot mit einer Maschinenleistung unter 15 PS sowohl auf Binnenschifffahrtsstraßen als auch im Bereich der Deutschen Küstengewässer entfällt.
Ich möchte an dieser Stelle durch Beispiele belegen, dass man den Wassertourismus nur durch qualifizierte Ausbildung fördern kann.
Das was der Bundesverkehrsminister fördert, scheinen die Innenminister der Länder und des Bundes zu torpedieren, jedenfalls die ihnen unterstellten Polizeibehörden. Nach Bekanntwerden der „Liberalisierung" beim SBF See begannen die Bundespolizei See und die Wasserschutzpolizei damit, Charteryachten zu kontrollieren, ob der verantwortliche Schiffsführer im Besitz des „Fachkundenachweises für pyrotechnische Seenotsignalmittel", kurz Pyroschein, ist.
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- Geschrieben von: Peter Reckmann
Im Binnen- und Seebereich gilt von heute an eine Führerscheinpflichtgrenze von 11,03 kW (15 PS)
Im Einzelnen:
Im Bereich der Seeschifffahrtstraßen ist wie bisher ohne Altersgrenze das nicht gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes mit einer Nutzleistung bis zu 3,68 kW (5 PS) zulässig. Die Aufsichtspflicht der Eltern bleibt unberührt. Bei einer Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) bis zu einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.
Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.
Weiterlesen: Änderungen zu den Sportbootführerscheinen Binnen und See in Kraft
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- Geschrieben von: Peter Reckmann
Auf Betreiben des Wasserwirtschaftsverbandes haben zwei Bundestagsabgeordnete von der CDU und der FDP erfolgreiche eine Initiative zur „Förderung des Wassertourismus" eingebracht. Sie haben erreicht, dass die Führerscheinpflicht für Sportboot mit einer Maschinenleistung unter 15 PS sowohl auf Binnenschifffahrtsstraßen als auch im Bereich der Deutschen Küstengewässer entfällt.
Ich möchte an dieser Stelle durch Beispiele belegen, dass man den Wassertourismus nur durch qualifizierte Ausbildung fördern kann.
Am 2. August stürzt ein 65-jähriger Segler im Stettiner Haff in einer Gewitterböe über Bord seiner Yacht. Seinem Sohn fehlt die Erfahrung, um das Boot allein zu führen. Schnell verliert er den Vater außer Sicht. Via Handy ruft der junge Mann die Polizei, die sofort die Seenotretter alarmiert. Diese sichten die Yacht und finden bereits eine Viertelstunde später auch den Schiffbrüchigen 1,5 sm vom Land entfernt, wo er sich an einer Reuse festhält. Während Vater und Sohn im Stationsgebäude (Ueckermünde) heißen Kaffee trinken, berichten sie, die Mutter habe darauf bestanden, dass sie ein Handy mitnehmen, da sich kein Funkgerät an Bord befindet. ... Die Segler hatten beide keine Rettungswesten getragen. (Quelle: GzRS Report 2/2012)
Kommentar: Aufgrund ihres Erlebnisses werden beide sicher begeisterte Wassertouristen werden.
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- Geschrieben von: Peter Reckmann
Die im Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbundes zusammengeschlossenen Wassersportspitzenverbände schlagen vor, einen Nationalen Sportbootverkehrsplan nach dem Vorbild des Nationalen Radverkehrsplans 2020 aufzustellen, den das Bundeskabinett am 5. September 2012 beschlossen hat.
Dies wäre ein geeignetes Instrument, die Belange des Wassersports und der Sportschifffahrt sachgerecht in die gegenwärtigen Planungen der Bundesregierung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu integrieren.
Der Wassersport verfolgt gegenwärtig mit Sorge, dass im Rahmen der Verwaltungsreform der für den Gesamtverkehr auf deutschen Bundes- und Seewasserstraßen zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eine „Priorisierung auf das Hauptnetz und die gewerbliche Schifffahrt" sowie eine „Konzentration der Ressourcen auf Wasserstraßen mit hoher Ver-kehrsfunktion" nach Maßgabe der darauf transportierten Gütermengen vorgesehen ist.
Weiterlesen: Wassersport schlägt Nationalen Sportbootverkehrsplan vor