(Stand 15.1.2020)
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Der Tegeler Segel-Club fühlt sich dem Umweltschutz verpflichtet und gibt sich eine Umweltordnung, die alle Mitglieder und deren Freunde einhalten wollen.
Das Gelände des Vereins befindet sich in der Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Tegel, daher ist das strikte Befolgen der nachfolgenden Anweisungen erforderlich:
Bootsreinigung:
- Der TSC verfügt über einen Bootswaschplatz (siehe Geländeplan im Schaukasten). Das Waschwasser wird hier über die Kanalisation entsorgt. Boote an Land dürfen nur auf der vorgesehenen Fläche gereinigt werden. Natürliche, biologisch abbaubare Produkte sollen bevorzugt werden, z.B. Kennzeichnung mit „Blauer Engel“.
- Bei Überholungsarbeiten am Boot ist eine übermäßige Staubentwicklung zu vermeiden, d.h. in der Regel soll eine Staubabsaugvorrichtung benutzt werden. (Clubeigenes Gerät ist vorhanden, beim Hafenmeister erfragen).
- Beim Anstreichen der Boote ist eine Verschmutzung des Untergrundes zu vermeiden.
Abfallentsorgung:
- Hausmüll: Für im Club entstandenen Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle stehen den Mitgliedern und der Ökonomie Abfallsammeltonnen zur Verfügung. Es ist eine Trennung des Abfalls nach Verpackung (Grüner Punkt), Glas und Restmüll vorzunehmen. Hausmüll aus anderen Quellen soll nicht im Club entsorgt werden.
- Sondermüll: Altöl, Farbreste, ölhaltiges Bilgenwasser, Lösungsmittel u.a. sind Sondermüll. Sie beinhalten ein besonderes Gefahrenpotential für Gesundheit, Boden, Wasser oder Luft. Der Club unterhält hierfür keine Sammelstelle, daher ist jedes Mitglied verpflichtet, die bei ihm anfallenden Schadstoffabfälle selbst sachgerecht zu entsorgen. Die kurzfristige Lagerung von Schadstoffen (max. bis zu 3 Werktagen) ist im Motorenraum, unter Angabe des Namens und des Datums, möglich. Treibstoffe sind im hierfür vorgesehenen Raum zu lagern.
Tipp: Altöl wird beim Kauf von neuem Öl zurückgenommen. Sonstiger Sondermüll wird von den BSR-Sammelstellen (derzeit Behmstrasse, Brunsbütteler Damm, Gradestrasse, Hegauer Weg, Nordring, Oberspreestrasse) in Kleinmengen kostenlos entgegengenommen. Einzelheiten auch im Kasten Umwelt und Natur. - Chemietoiletten: Die Inhalte müssen in der im Schuppen befindlichen Toilette, mit Anschluss an die Kanalisation, entsorgt werden. Die Produkte für die Chemietoiletten sollen biologisch abbaubar sein (z.B.: Blauer Engel).
- Fäkalentsorgung: stationäre Entsorgungsstelle in relativer Nähe: Fäkalienentsorgung an der Oberhavel in Spandau, an der Havel nördlich der Schleuse Spandau, zwischen den Inseln Eiswerder und Kleiner Wall links neben der Einfahrt in den Nordhafen Citymarina Berlin-Rummelsburg, Zur Alten Flussbadeanstalt 5, 10317 Berlin-Lichtenberg.
Unterwasseranstriche:
Anstriche die Tributyl (TBT), Irgarol oder Diuron enthalten sind gesetzlich verboten und ihre Verwendung ist strafbar. Handelsübliche Yachtanstriche enthalten Kupfer und organische Biozide. Ihre Verwendung ist zulässig, wenn sie eine nationale Registrierungsnummer aufweisen sowie eine deutschsprachige Produkt- und Gebrauchsanleitung besitzen. Falls über ihre Anwendung Unklarheit besteht, kann beim Umweltbeauftragten eine Liste eingesehen werden.
Schonender und achtsamer Umgang unserer Ressourcen:
- Trinkwasser kann aus den Bädern entnommen werden; es soll nicht für die Reinigung der Boote benutzt werden.
- Auf unnötigen Stromverbrauch sollte jeder achten.
- Alle Mitglieder sind aufgefordert auf Verschmutzungen zu Land und zu Wasser zu achten und diese ggf. zu beseitigen.
- Achtlos weggeworfene Zigaretten sind sowohl Gift für das Wasser als auch kein schöner Anblick für den Betrachter.
Im Revier liegen Gebiete der Wasserschutzzone I-III (siehe Karte) – diese Bereiche unterliegen besonderem Schutz.
Zu besonderen Uferzonen, wie z.B. den Schilfgürteln ist aus Fürsorge von Flora und Fauna ein ausreichender Abstand einzuhalten.
Ein Umweltschaden oder eine Havarie ist unabhängig vom Verursacher ggf. sofort bei der Feuerwehr (-112) zu melden. Auch der Vorstand muss unverzüglich informiert werden.
Zu sonstigen Fragen zu Umweltproblemen kann der Umweltbeauftragte oder der Vorstand konsultiert werden.
Die Umweltordnung ist auf der Vorstandssitzung beschlossen worden und gilt vom Tage der Verkündung in der Mitgliederversammlung an.
Der Vorstand