TEGELER SEGEL-CLUB e.V.
Segeln seit 1901 im Norden Berlins
tsc stander

Nun sind wir wieder eins, also wiedervereiningt, oder fast ganz! Die neue Führerscheinverordnung gilt jetzt für ganz Berlin, fast!

Sie besagt, dass jeder, der auf Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW = 15 PS führt, eine Fahrerlaubnis braucht. Das ist für uns der Sportbootführerschein Binnen/Motor.

Auf folgenden Binnenwasserstraßen schreibt der Gesetzgeber für das Führen von Sportbooten unter Segel auch eine Fahrerlaubnis vor. Das ist für uns der Sportbootführerschein Binnen/Segel. Zu finden in der Anl. 2 der Sportbootführerscheinverordnung Binnen. Hier sind alle Berliner Gewässer und nur diese aufgeführt. Ausnahme 1: Auf den Kanälen darf nicht gesegelt werden. Einen Surf-Schein benötigt man nicht mehr. Er wird derzeit weder geprüft noch ausgestellt.

Jetzt kommt die große Ausnahme und doch die Teilung der Stadt:
Ausnahme 2: Auf der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) vom Kanzleramtssteg (km 14,1) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,7) – einschließlich Spreekanal – ist das Führen eines Sportbootes ohne Fahrerlaubnis verboten.

kein sportNach wie vor gilt die Verkehrsregelung mit Funkabsprachen für das Stück der SOW von der Mühlendammschleuse (km 17,8) bis zur Lessingbrücke (km 12,01). Diese Strecke ist für Sport-und Kleinfahrzeuge ohne angemeldete, zugelassene und betriebsbereite UKW-Sprechfunkanlage in der Zeit täglich von 09.00 bis 19.00 Uhr GZ gesperrt. Die Sperrung wird am Anfang und Ende der Strecke mit diesem Zeichen (s. rechts) und dem Zusatz „ohne UKW-Sprechfunk von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr". Und wer das alles hat, sollte sein Sprechfunkzeugnis UBI nicht vergessen. Die Passage mit motorisierten Fahrzeugen unter 5 PS ist nicht gestattet.

Was bedeutet das für uns?
Für uns ändert sich wenig. Wir können unseren SBF Binnen/Motor getrost vergessen, wenn unsere Maschine weniger als 15 PS leistet. Für die Gäste, die Berlin besuchen und sich auf die Liberalisierung verlassen wird es kompliziert. Erstens können sie mit ihren kleinen Motorboot nicht von Ost nach West und umgekehrt fahren, also auch nicht die meisten Liegeplätze in der Stadt besuchen; und zweitens dürfen sie in Berlin nur segeln, wenn sie eine Fahrerlaubnis haben und das ist der SBF Binnen/Segeln. Der A-Schein oder Sposs gelten hier nicht. Das gilt natürlich auch für die auswärtigen Regattasegler. Die alte „Gastregelung" ist außer Kraft gesetzt worden sie gilt nur noch für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben.

Peter Reckmann

Ergänzung:
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen (SportbootFüV-Bin) (PDF-Download)

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