Die im Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbundes zusammengeschlossenen Wassersportspitzenverbände schlagen vor, einen Nationalen Sportbootverkehrsplan nach dem Vorbild des Nationalen Radverkehrsplans 2020 aufzustellen, den das Bundeskabinett am 5. September 2012 beschlossen hat.
Dies wäre ein geeignetes Instrument, die Belange des Wassersports und der Sportschifffahrt sachgerecht in die gegenwärtigen Planungen der Bundesregierung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu integrieren.
Der Wassersport verfolgt gegenwärtig mit Sorge, dass im Rahmen der Verwaltungsreform der für den Gesamtverkehr auf deutschen Bundes- und Seewasserstraßen zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eine „Priorisierung auf das Hauptnetz und die gewerbliche Schifffahrt" sowie eine „Konzentration der Ressourcen auf Wasserstraßen mit hoher Ver-kehrsfunktion" nach Maßgabe der darauf transportierten Gütermengen vorgesehen ist.
Die vom Deutschen Bundestag ausdrücklich gewünschte zukunftsfähige Weiterentwicklung des Wassersports und des Wassertourismus in Deutschland hängen entscheidend davon ab, dass die dazu erforderlichen Verkehrswege nicht nur für den Gütertransport, sondern für alle Verkehrsteilnehmer erhalten und weiterentwickelt werden. Das erfordert, wie beim Radverkehr, ein konstruktives Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen mit dem Sport und den weiteren berührten gesellschaftlichen Gruppen.
Der Vorschlag des Nationalen Sportbootverkehrsplans ist eine der Forderungen aus der Stellungnahme der Wassersportspitzenverbände zum 5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).
Quelle: DSV, (Hamburg, 20. September 2012)
Kommentar: Die vom Deutschen Bundestag ausdrücklich gewünschte zukunftsfähige Weiterent-wicklung des Wassersports und des Wassertourismus in Deutschland hängen nicht nur von der Ab-schaffung der Führerscheinpflicht für Sportboote unter 15 PS Maschinenleistung ab.