bericht flaggen 2012 01Flaggen, so sagt das Lexikon, sind Massenprodukte aus Tuch, die, wenn sie verschlissen sind, entsorgt werden. Eine Fahne ist aber immer ein Unikat.(1) Verständlich, weil ich ja nie das Gleiche zur gleichen Zeit in gleicher Reihenfolge trinke.

Sind Flaggen, Wimpel und Stander demnach nur Winkelemente?

Es steckt viel mehr dahinter und man kann sich ganz unbewusst strafbar machen. „Ja klar", denkt jeder, um im Bild zu bleiben, „wenn ich mit einer Fahne Auto fahre, wartet natürlich der Kadi auf mich." Aber der wartet unter Umständen auch, wenn ich mit einer Flagge fahre, einer „falschen" nämlich. Da erinnere ich mich an einen Vorgang, der sich vor einiger Zeit auf dem Wannsee abspielte. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte damals „ohne konkrete Verdachtsmomente" einen Sportbootfahrer. Der war genervt. Und so gab ein Wort das andere, bis die Beamten feststellten, dass der „verantwortliche Schiffsführer" gegen das Flaggenrecht verstoßen habe.

Dieses stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem beträchtlichen Bußgeld geahndet werden müsse. Der gute Mensch war guter Europäer und führte am Heck seines Sportbootes die – amtliche – Europaflagge mit dem Landesemblem. Und in der Tat, sie hatten Recht: Im Deutschen Fraggenrecht heißt es unter „Flaggenführung der Binnenschiffe" § 14 (1), (Zitat)(2) „Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen der deutschen Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden. ... Im „Dritten Abschnitt – Straf- und Bußgeldvorschriften" unter § 15 (das ist besonders für die Fahrtensegler interessant): (Zitat)(2) (1) Wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 6 Abs. 1 über das Führen einer anderen Nationalflagge als der Bundesflagge zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. (Kommentar der Redaktion: das kann ein sehr trister Urlaub werden) ...

§ 16 (2)(2) „Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... 2. als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt." ...

§ 16 (3)(2) „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet wer-den."

Aber auch sonst greift der Staat gehörig in unsere liebste Freizeitgestaltung ein. Mit Fug und Recht kann man behaupten, dass das Heck unserer Schiffe dem Staat gehört. Neben der Nationalflagge, die nur auf See beim Ein- und Auslaufen – und ggf. innerhalb der Hoheitsgewässer eines Landes - gezeigt werden muss, gehört auch der Name des Heimathafens ans Heck.

Auch der Verein erhebt Ansprüche: Es gehört auch das Vereinskürzel „TSC" an das Heck. Und in der Clubordnung, Artikel 2 „TSC-Kennung der Boote" heißt es zudem – und damit sind wir wieder bei Flaggen und Standern: (1) Der Clubstander ist auf jedem im Yachtregister des TSC eingetragenen Boot zu führen. Und (2) Der Clubstander wird im Masttopp oder unter der Backbordsaling gehisst. (Kommentar der Redaktion: einige Ordentliche Mitglieder wissen offensichtlich nicht, dass auch ihr Boot ins Yachtregister eingetragen ist. Hier nochmals ganz laut und deutlich: alle Boote, außer dem Prahm, dem TSC-Ruderboot und den Surfbrettern sind dort aufgeführt – ganz automatisch, sonst gäbe es keinen Liegeplatz) Konsequenz: Nachschauen ob am Heck TSC Berlin steht und ob - im Frühjahr wieder – unter der Backbordsaling oder auf der Mastspitze der TSC-Stander weht. Auch für ihn, den Stander, gilt das Gleiche wie für die Flagge: der, wenn er verschlissen ist, entsorgt werden sollte.

(1)Wikipedia

(2)Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)FlaggRG

  

Nachtrag:

bericht flaggen 2012 02bericht flaggen 2012 03Bei der Recherche zur Artikel über das Flaggenrecht bin ich auf eine Fast-Nationalflagge gestoßen, die mir als sozusagen „skandophiler" Mensch richtig gut gefallen hätte. Damit hätten wir, also Deutschland, zumindest das halbe Deutschland, im Nordischen Rat eine gute Figur gemacht:

Der linke Vorschlag stammt von der „Widerstandsgruppe 20. Juli" und sollte nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs die neue Nationalflagge werden. In der Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland brachte die CDU/CSU-Fraktion den rechten Entwurf als Vorschlag für die neue Nationalfagge ein. Na wenigstens die Farben, schwarz, rot und gold sind geblieben. Statt „gold" kann es auch „gelb" heißen. So hat das Bundesgericht entschieden.