Auf Betreiben des Wasserwirtschaftsverbandes haben zwei Bundestagsabgeordnete von der CDU und der FDP erfolgreich eine Initiative zur „Förderung des Wassertourismus" eingebracht. Sie haben erreicht, dass die Führer-scheinpflicht für Sportboot mit einer Maschinenleistung unter 15 PS sowohl auf Binnenschifffahrtsstraßen als auch im Bereich der Deutschen Küstengewässer entfällt.

Ich möchte an dieser Stelle durch Beispiele belegen, dass man den Wassertourismus nur durch qualifizierte Ausbildung fördern kann.

Das was der Bundesverkehrsminister fördert, scheinen die Innenminister der Länder und des Bundes zu torpedieren, jedenfalls die ihnen unterstellten Polizeibehörden. Nach Bekanntwerden der „Liberalisierung" beim SBF See begannen die Bundespolizei See und die Wasserschutzpolizei damit, Charteryachten zu kontrollieren, ob der verantwortliche Schiffsführer im Besitz des „Fachkundenachweises für pyrotechnische Seenotsignalmittel", kurz Pyroschein, ist.

Charteryachten sind Ausrüstungspflichtig, das heißt, es müssen Seenotraketen der Klasse T² an Bord sein. Solche Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz sind schwerwiegende und damit teure Ordnungswidrigkeiten. So schnell kann ein ahnungsloser, unbescholtener Bürger mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Ähnlich verhält es sich mit der Funklizenz SRC. Auch hier sind Charteryachten ab 10 m Länge ausrüstungspflichtig, sie müssen ein betriebsfähiges Funkgerät für das GMDSS an Bord haben. Bei kleineren Yachten konnte das Gerät ausgebaut werden. Das ist aber nicht im Sinne des „global maritime distress and safety system"

Kommentar: Da soll man nicht so kleinlich sein, schließlich spart man ja die Kosten für den Führerschein!

Übrigens, wer den „Pyroschein" machen möchte, kann es im TSC tun. Anmelden unter peter-reckmann@t-online.de Aufwand: ein Sonntagvormittag und 50,- € inklusive aller Gebühren.